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Thema: "Die alternative"
Wie meinst du das??Die Verhandlung wurde aufgehoben also hat er anscheinend recht denn sonst wäre es anders verlaufen.
"Niemand ist zuständig für unsere Gemeinde"
http://www.youtube.com/watch?...edded&v=LTHtndNoh0Y
Sprachlosigkeit
http://www.youtube.com/watch?...edded&v=LTHtndNoh0Y
Sprachlosigkeit
er hat nicht recht. zur aufhebung siehe §§ 28 ff. zvg. die begründung hat der vollpfosten wohl wohlweislich unterschlagen
Das kann natürlich sein.Was ich aber nicht verstehe ist das man sich nicht einfach ausweist so wie es auch normalerweise üblich ist.
Finde ich schon sehr eigenartig das sich die "Beamten" so vehement dagegen sträuben ihre Berechtigung offen zu legen.
Sowas erwartet man ja auch von Polizisten.Ich könnte mir also genausogut eine Polizeiuniform anziehen und auf Streife gehen und dabei einige Bußgelder verhängen.Prüft das jemand nach?Das machen doch die wenigsten und wenn man einen Polizisten danach fragt meint dieser das sieht man doch wohl.
Also woher kann man wissen das dort wirklich auch Beamte / Richter anwesend sind??
Sowas erwartet man ja auch von Polizisten.Ich könnte mir also genausogut eine Polizeiuniform anziehen und auf Streife gehen und dabei einige Bußgelder verhängen.Prüft das jemand nach?Das machen doch die wenigsten und wenn man einen Polizisten danach fragt meint dieser das sieht man doch wohl.
Also woher kann man wissen das dort wirklich auch Beamte / Richter anwesend sind??
Das bedeutet also das vergangene Gerichtsverhandlungen die aufgrund einer Verhinderung des Richters von seinen Gehilfen verkündet wurden dann später (also sobald der zuständige Richter wieder anwesend ist), auch einsehbar sind mit der entsprechenden richterlichen Unterschrift?
Dieser "Vollpfosten", wie Doctor W. ihn so treffend bezeichnet, gehört wohl diesen Kadetten an:
http://www.youtube.com/watch?v=diilLxz_A3M
http://www.deutsches-reich-ex.../Exilregierung.html
http://www.youtube.com/watch?v=diilLxz_A3M
http://www.deutsches-reich-ex.../Exilregierung.html
Das kann schon sein das er das ist.
Aber Urteile werden doch erst dann rechtskräftig wenn sie ein Richter unterschrieben hat.Wenn er aufgrund von Verhinderung nicht anwesend sein kann übernehmen seine Gehilfen die normale Verhandlung.Und ich verstehe das gerade so das der Richter anschließend noch einen blick darüber wirft kontrollhaber dann gegenzeichnen muss.
Aber Urteile werden doch erst dann rechtskräftig wenn sie ein Richter unterschrieben hat.Wenn er aufgrund von Verhinderung nicht anwesend sein kann übernehmen seine Gehilfen die normale Verhandlung.Und ich verstehe das gerade so das der Richter anschließend noch einen blick darüber wirft kontrollhaber dann gegenzeichnen muss.
Es ist immer eine Unterschrift zu leisten wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt..Jemand muss ja für das Urteil die volle Verantwortung tragen und es muss abgesegnet sein.
Wenn keine Unterschrift vorliegt an wen soll man sich dann wenden wer ist bei einer nicht vorhandenen Unterschrift der Auftraggeber??
Wenn keine Unterschrift vorliegt an wen soll man sich dann wenden wer ist bei einer nicht vorhandenen Unterschrift der Auftraggeber??