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Thema: "Mit 15 auf 25?"


Petschi O.
19.12.2013 23:55
Gast
Der Versuch scheint geglückt zu sein.

Hans-Joachim K.
20.12.2013 8:05
Gast
Ach naja in dem alter haben wir an sowas noch nicht gedacht und zum anderen will ich garnicht die erwartungen erfüllen. den für ist eine frau erst mit 45 eine frau den ich steh nur auf richtige frauen und nicht auf kinder. und mit 15 ist man noch ein kind
ein fröhlichen 4.Advent

Bianca R
21.12.2013 11:53
reg. Mitglied
.

Meister P.
21.12.2013 20:15
Gast
an den Thread Starter, das Verlangen ist nachvollziehbar, jedoch macht sich deine Partnerin sollte sie dem zusammensein zustimmen, jedenfalls hier in Deutschland strafbar weil du doch ein klein wenig unter dem Alter bist wo sowas legitim ist, also einfach noch n bissel warten

Hans-Joachim K.
21.12.2013 22:41
Gast
so ist es

Tino W.
23.12.2013 17:22
reg. Mitglied
wer zulange wartet kann was verpassen........
aber überstürzen sollte man auch nicht.....
es wird immer schwer sein das gleichgewicht bzw. den richtigen augenblick abzupassen

an die etwas älteren: die jungs und mädchen von heute sind weiter als ihr es damals wart. also könnt ihr troz erfahrung nur bedingt mitreden

aber ja legetim sollte es schon sein burnersen

Mario M.
24.12.2013 17:03
reg. Mitglied
Na warum denn nicht, haha, hatte mit 17 eine die war 23, kein prob da

Chrischi Von Köhn
11.02.2014 2:18
reg. Mitglied
"mit dreiunddreißig jahren da fängt das leben an...mit 33 jahren hat mann erst so richtig spaß daran..."

Atze W.
26.04.2014 12:58
reg. Mitglied
he murzel die war total entäuscht werde mal ein mann und mache es ihr dann und dann darfste auch noch ein zweites mal ran, sone jungen hüner

Toby G.
05.05.2014 17:41
Gast
Moritz, wenn deine Eltern damit einverstanden sind darfst du Sex mit einer 25jährigen, nach unserem Gesetz, haben ! Du bist ja schließlich ein junger Erwachsener, auch Jugendlicher genannt! Kann mir allerdings nicht vorstellen das es da so viele Frauen gibt die das wollen, da die meisten auf reifere Männer stehen. Viel Erfolg, aber versteife dich nicht so sehr auf diese Vorstellung Madonna hatte übrigens auch Sex mit einem Jungen

Doctor W.
05.05.2014 19:22
reg. Mitglied
die eltern haben damit nicht das geringste zu tun ... siehe § 182 StGB. gib bitte keine rechtsratschläge @toby.

Toby G.
05.05.2014 19:36
Gast
Möchte das jetzt nicht googeln, aber wenn der Partner eines Minderjährigen(ab14Jahre) über 21 Jahre alt ist müssen die Erziehungsberechtigten/Eltern, oder wie es im juristischen betitelt wird, zum sexuellen Kontakt zustimmen ! Weiß nicht was genau du bemängelst, aber so ähnlich steht es sogar in der BRAVO ! Die können sich bei solchen Themen eigentlich keine Fehler leisten. Wahrscheinlich hatte ich mich mal wieder nicht juristisch genug ausgedrückt; )

Doctor W.
05.05.2014 19:41
reg. Mitglied
ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung ... nicht der blick in die bravo ... aber vielleicht liegt es wirklich nur an deiner formulierung. wie auch immer: lass bitte deine rechtsratschläge, wenn du nicht zuvor ins gesetz geschaut hast ...

Toby G.
05.05.2014 19:50
Gast
Na, was sagt deine Kenntnis im juristischen Fachgebiet denn dazu ? Die BRAVO ist ein aufklärerisches Jugendmagazin in Deutschland und muss sich auch an deutsche Gesetze halten und ist deshalb nicht unseriös !

Toby G.
05.05.2014 20:08
Gast
Sex als Minderjähriger, ab 14 Jahren, mit einer 25jährigen Frau ist unter bestimmten Bedingungen , in Deutschland, möglich und du darfst es juristisch beschreiben, wenn du möchtest

Bianca R
05.05.2014 23:04
reg. Mitglied
OMG
Spätestens als Doctorchen dir den entsprechenden Paragraphen eingefügt hat, hättest jederzeit innerhalb weniger Sekunden feststellen können, wie lächerlich du dich mit deinen Behauptungen machst, statt dessen schaufelst du dir selbst ein Grab......
Wie gerne würde ich sehen, wie du zu den Eltern einer 15 jährigen gehst und diese um Erlaubnis bittest (das Ganze möglichst noch schriftlich) Sex mit ihrer Tochter haben zu dürfen.........oder frägst du das Mädchen vorher ob sie auch die Erlaubnis ihrer Eltern hat und lässt dir das von ihr schriftlich bestätigen......na, wenn die Bravo das sagt........
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html
Deine sogenannte "Erlaubnis der Eltern", besagt, das es sich dabei um ein Antragsdelikt handelt ( und das auch nicht in jedem Fall), d. h. wenn das Mädchen/ Junge dich nicht selbst anzeigt hat, haben die Eltern die Möglichkeit, gegen dich Strafantrag wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu stellen.
Die meisten Eltern würden das auch tun, deshalb ist es besser es nicht darauf ankommen zu lassen, das sieht nämlich nicht jeder so locker wie du und wenn dir der Missbrauch einmal anhaftet, bekommst du das aus den Köpfen der Menschen nie wieder raus.
Das Unterlassen einer Strafanzeige von Seiten der Eltern als "Erlaubnis" zu deuten ist schon dreist und liegt oftmals eher daran, dass diese es gar nicht wissen oder ihrem Kind einen belastenden Prozess und die damit verbundene Öffentlichkeit ersparen wollen.

Bianca R
05.05.2014 23:11
reg. Mitglied
Du liest mit 25 noch die Bravo??????? ........ich werfe mich weg....

Toby G.
06.05.2014 0:09
Gast
Zitat aus BRAVO: " » Du bist 14 und Dein Sexpartner ist 21 oder älter! 
» Du bist 21 oder älter und Dein Sexpartner ist 14!

Nur wenn Paare mit diesem Altersunterschied eine richtige Liebesbeziehung verbindet, wird das von dem Gesetzgeber her geduldet. Das heißt: Der/die Ältere darf den/die Jüngere/n nicht zu sexuellen Handlungen verführen, überreden oder gar zwingen. Andernfalls dürfen die Eltern des jugendlichen Kindes den Kontakt verbieten. Außerdem können sie gegen den/die Ältere/n eine Anzeige erstatten.

Bewegen Dein Sexpartner und Du Euch im Rahmen dessen, was gesetzlich erlaubt ist, können Eure Eltern diese Beziehung/den Sex nicht verbieten. Das dürfen sie nur, wenn sie befürchten oder wissen, dass er/sie einen "schädlichen Einfluss" auf Dich hat. Das kann der Fall sein, wenn er oder sie zum Beispiel Gewalt gegen Dich ausübt, drogenabhängig ist oder anderweitig kriminell. Nur weil Eltern den Partner des Kindes nicht mögen oder das Kind zu jung für eine sexuelle Beziehung finden, dürfen sie am dem 14ten Lebensjahr nicht einfach "nein" zu dieser Verbindung sagen, wenn es vom Gesetz her erlaubt ist. "

Toby G.
06.05.2014 0:17
Gast
Und da steht es wenigstens auf deutsch Von Verführung geht hier ja keiner aus da der 15 Jahre alte Bengel eine 25 Jahre alte Frau lieben will und nicht verführt wird ! ( Er wills ja ) Wenn die sich lieben und dies auf ne Beziehung hinausläuft usw usf ist es im Rahmen !

Doctor W.
06.05.2014 7:50
reg. Mitglied
Wenn die sich lieben und dies auf ne Beziehung hinausläuft usw usf ist es im Rahmen !

was aber wiederum nichts mit den eltern zu tun hat. hier gehen strafrecht und bürgerliches recht mal wieder munter durcheinander ...

im übrigen schließt allein die initiative des jugendlichen nicht zwingend die strafe für den erwachsenen aus. ich zitiere mal:

Der Täter muss die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen. Dies setzt neben dem Wissen des Täters hierüber voraus, dass die altersbedingte Unreife für das einverständliche Verhalten des Opfers kausal ist. Dies ist auch denkbar, wenn die Initiative vom Opfer ausgeht. Entscheidend ist, dass ein reife- und selbstbestimmungs-spezifisches Machtgefälle besteht, das sich der Täter bewusst zunutze macht (Fischer StGB § 182 Rn 12; BeckOK StGB § 182 Rn. 11).

soviel dann zur bravo und der dortigen subsumtion, die, das zeigen die zitate aus strafrechtskommentaren ganz deutlich, in ihrer plakativität und verknüpfung von untersagung einer beziehung und strafantrag einfach falsch sind ...

letztlich ist all dies aber irrelevant ... der thread an sich ist sinnlos, zumal sich der threadersteller hier ohnehin nicht mehr beteiligt.